Die Nachfolgeförderung zum Reparaturbonus, die Geräte-Retter-Prämie ist online gegangen und startet ab 12. Jänner 2026.
Die Förderung beträgt 50 % der förderfähigen Brutto-Kosten max. jedoch:
Förderungsfähig sind Arbeitszeit (inkl. Anfahrtskosten), Materialkosten und Versandkosten bei Materialbestellungen und Ersatzteilbestellungen.
Nicht gefördert werden folgende E-Geräte und Gegenstände wie z.B. Smartphones und Handys oder E-Bikes.
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