Gefördert werden Reparaturen, Service- und Wartungsarbeiten sowie Kostenvoranschläge bei teilnehmenden Reparaturbetrieben.
Die Förderung beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Bruttokosten, maximal:
Als förderfähige Kosten gelten Arbeitszeit (inkl. Anfahrt), Materialkosten sowie Versandkosten für Ersatzteile.
Die Förderung ist auf den Haushaltsbereich ausgerichtet. Nicht gefördert werden unter anderem Smartphones und Handys, Fahrräder und E-Bikes sowie bestimmte Freizeit- oder Luxusgeräte.
Alle Infos auf der neuen Website der Geräte-Retter-Prämie.